Gremien
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist die Zusammenkunft aller Gesellschafter zur Beratung und ggf. Beschlussfassung. Sie ist das höchste Organ der FDF und findet jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres in der Nähe von Gesellschafterunternehmen statt. Sie dient dem Erfahrungsaustausch und legt den Rahmen für die Arbeit in Beirat und Geschäftsstelle fest.
Beirat
Der Beirat wird durch die Gesellschafterversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Er besteht aus vier Mitgliedern, die gleichzeitig Gesellschafter der FDF sind. Der Beirat ist Beratungs- und Kontrollorgan der Geschäftsleitung. Seine Aufgaben sind im Gesellschaftsvertrag und in der Beirat-Satzung geregelt. Der Beirat-Vorsitzende wird vom Beirat bestimmt. Die Sitzungen finden drei- bis viermal jährlich statt.
Regionalgruppen
Die Regionalgruppen der FDF bieten Gelegenheit zur Diskussion von regionalen Themen und Problemen. Die FDF`ler lernen sich in den kleineren Gruppen besser kennen und neue Gesellschafter werden schneller integriert. Aus den regionalen Aktivitäten können konstruktive Anregungen für die FDF als Ganzes erwachsen. Die Regionalgruppen treffen sich ein- bis zweimal jährlich. Die Organisation, Moderation und Protokollerstellung übernimmt die FDF-Geschäftsstelle. Die Treffen finden in Gesellschafterhäusern statt.
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Juniorenkreis
Seit 2007 gibt es in der FDF einen Juniorenkreis. Die Zukunft der Gesellschafterunternehmen und damit auch der FDF hängt entscheidend von der Förderung und Motivation der potentiellen Nachfolger ab. Der Juniorenkreis plant eigenständige Aktivitäten, die mit den anderen Gremien der FDF regelmäßig abgestimmt werden. Vertreter aus dem Juniorenkreis nehmen an den Beirat-Sitzungen teil.







