FDF DachNews - Ausgabe 3/2021

N EWS D ACH 3/21 19 3/21 N EWS D ACH 18 Inzwischen ist die Brisanz des Themas gestie- gen und wird – mit zunehmender Digitalisie- rung – auch weiter wachsen. Früher war es ja so: Die Datenschutzaufsichtsbehörde musste Unternehmen nachweisen, dass sie den Daten- schutz vernachlässigen. Heute ist es genau andersherum: Wenn die Behörden an die Tür klopfen, müssen Betriebe aktiv belegen, dass sie die Datenschutz-Grundverordnung wirklich umsetzen – durch eine angemessene Doku- mentation. In der DSGVO nennt sich das Rechenschaftspflicht. Wer das nicht kann, dem droht ein Bußgeld. Und die neuen Bußgelder bei einem Verstoß haben es in sich: Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent vom Jahresumsatz können fällig werden. Datenschutzbeauftragter - ja oder nein? Beginnen wir mit der Frage, die fast alle Hand- werksmeister als Erstes umtreibt: „Brauche ich überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?“ Ob man einen Datenschutzbeauftragten benen- nen muss, regelt §38 des Bundesdatenschutz- gesetzes: „… benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter einen Daten- schutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Ver- arbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.“ Für die Realität eines Handwerksbetriebes bedeutet das kurz gesagt: Sie benötigen dann einen Datenschutzbeauftragten, wenn Sie mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Aber nicht jeder zählt hier mit: Azubis und Gesellen fallen in diesem Fall raus. Alle Mitarbeiter in der Ver- waltung und Meister zählen aber dazu. Somit werden die meisten Handwerksbetriebe unter der magischen 20-Personen-Grenze bleiben und brauchen daher keinen Datenschutzbeauf- tragten zu benennen. „Gott sei Dank geht dieser Kelch an mir vor- bei“, werden viele durchatmen. Ganz so leicht kommen Betriebe aber nicht aus der Sache raus. Denn wer keinen Experten benennt, muss sich als Verantwortlicher für den Datenschutz dann eben selbst kümmern, dass alles DSGVO-kon- form abläuft. Und das ist manchmal mühseliger, als es einem internen oder externen Profi zu überlassen. Die DSGVO gilt schließlich immer – für Selbstständige mit und ohne Team genauso wie für einen DAX-Konzern. Der Profi nimmt die Sorgen Wer auf einen Datenschutzbeauftragten setzt, geht auf Nummer sicher: Dieser berät den Ver- antwortlichen, also den Firmeninhaber, wie er Kundendaten, Lieferanteninfos und die Daten der Mitarbeiter gesetzeskonform und sicher verarbeitet. Er unterstützt den Chef dabei, die zwingend notwendigen Dokumentationen anzulegen, die Betriebe der Aufsichtsbehörde aus dem Stand vorzeigen können müssen. Der Profi hilft beim Papierkram und kontrolliert und überwacht die Einhaltung der Vorgaben. Gleichzeitig steht er parat für alle Fragen rund um den Schutz der Daten des Chefs, der Mit- arbeiter und Kundschaft. Fällt der Posten und dessen Fachwissen weg, liegt es am Inhaber des Handwerksbetriebes, die Aufgaben rund um den Datenschutz zu bewältigen. Dann ist es ganz allein sein Pro- jekt. Das zu stemmen ist durchaus möglich, sollte der Chef jedoch strukturiert angehen. Versuchen Sie nicht, alles auf einmal umzuset- zen. Das werden Sie nicht schaffen. Wer seinen Betrieb auf eigene Faust DSGVO-konform aufstellen will, arbeitet sich am besten Schritt für Schritt ins Thema ein. Folgen Sie der Checkliste Als erstes gehen Sie in die Bestandsaufnahme: Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Ihr Betrieb überhaupt? Dazu gehören zum Bei- spiel Namen, Adressen, Telefonnummern, Kontodaten, KfZ-Kennzeichen oder Kunden- nummern – eben alles, was Rückschlüsse auf die betroffene Person erlaubt. Erfassen Sie alle Bereiche, wo diese Inhalte vorkommen – als erstes im Kreise der Mitarbeiter und Kunden. Dann gehen Sie die Buchhaltung durch, che- cken Sie Angebote, Aufträge, Rechnungen und Gehaltsabrechnungen. Mit welchen Lieferan- ten arbeiten Sie? Mit wem agieren Sie im Bereich Werbung und Internet? Gibt es weite- res Personal, wie Reinigungskräfte oder Flyer- Verteiler? Wenn Sie alles erfasst haben, machen Sie sich zu jedem einzelnen Gebiet Gedanken, warum Sie die Daten erheben. Welchen Zweck und welche Rechtsgrundlage haben sie dafür? Haben Sie an den Daten als Unternehmer berechtigtes Interesse? Liegen Einwilligungen vor? Kundenverträge? Rechtliche Verpflich- tung? Als nächstes: Wo speichern Sie all diese Inhalte ab, an wen geben Sie sie weiter und wann löschen sie die Angaben? Nach dieser Erfassung überlegen Sie sich, was Sie alles tun, damit diese personenbezogenen Informationen auch sicher gespeichert oder gelagert werden. Also welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sie aktuell umsetzen, um die Daten zu schützen. Gibt es verschließbare Büros, abschließbare Aktenschränke, Papierschredder? Sind die Computer und Smartphones durch Passwörter geschützt? Gibt es eventuell eine Alarmanlage, Firewalls oder Virenschutzprogramme auf PC und Server? All das notieren Sie schriftlich. So schützen Sie Ihren Betrieb vor Bußgeldern Datenschutz im Handwerk Prüfen Sie, ob Ihre Internetseite DSGVO- konform ist. Die Homepage ist Ihr Aushän- geschild und Ihre digitale Visitenkarte. Zei- gen Sie dort aktiv, dass Sie Datenschutz draufhaben. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, Betroffene darüber zu informieren, wenn sie personenbezogene Daten von ihnen nutzen. Erstellen Sie also anhand ihrer Infos einen Hinweis darüber, den Sie Kun- den, Mitarbeitern oder Lieferanten aushän- digen können. Was tun, wenn Kunden nach ihren eigenen Infos fragen oder Daten tatsächlich mal verloren gehen? Hier gibt es einiges zu beachten. Überlegen Sie sich einen Pro- zess, wenn es dazu kommen sollte. Verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter auf Ver- traulichkeit. Als Chef sollten Sie zudem die ganze Mannschaft in den Datenschutz unterweisen, entweder selbst oder durch eine Schulung. Tipps, wie Sie vorgehen Obwohl die DSGVO bereits seit drei Jahren in Kraft ist, herrscht oft noch große Unsicherheit beim Thema Datenschutz: Was muss ich als Inhaber eines Handwerker- bzw. Dachdeckerbetriebes tatsäch- lich tun, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten? Wie gehe ich systematisch an das Thema ran? Unser Autor Achim Barth ist Fachmann und erklärt, worauf Handwerksbetriebe achten müssen. Weitere Baustellen auflösen Mit all diesen Informationen können Sie das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstä- tigkeiten erstellen. Alle Antworten auf die obi- gen Fragen vereinen sich hier in einem struk- turierten System. Mit diesem Papier in den Händen haben Sie schon jede Menge für Ihren Datenschutz getan. Auch wenn das alles wahnsinnig aufwendig klingt: Die Umsetzung von Datenschutzmaß- nahmen in Handwerksbetrieben ist neben dem Tagesgeschäft gut machbar. Natürlich hat jeder Betrieb die Möglichkeit, freiwillig einen exter- nen Datenschutzbeauftragten ins Boot zu holen – auch bei weniger als 20 Mitarbeitern. Das ist völlig legitim: So bekommt der Inhaber fach- kundiges Know-how und kompetente Bera- tung. Das entlastet den Chef und mindert die Sorge, etwas falsch zu machen. Ernst nehmen und dranbleiben Als Anmerkungen zum Schluss: Datenschutz ist keine einmalige Sache, sondern ein dyna- mischer Prozess. Es funktioniert nicht, das Ganze einmal aufzustellen und sich danach nie mehr darum zu kümmern. Technik und Soft- ware ändern sich ständig, gerade auch Kom- munikationsprogramme wie E-Mail oder Mes- senger-Dienste. Auch ihre Bestandsaufnahme sollten Inhaber regelmäßig kontrollieren. Min- destens einmal im Jahr müssten Sie Ihre Vor- gaben zur Verarbeitung von Daten nach den Grundprinzipien der DSGVO überprüfen. Datenschutz ist somit ein Dauerprojekt, bei dem der Gesetzgeber Unternehmen ganz schön unter Druck setzt, die Vorgaben richtig umzu- setzen. Wer sich überhaupt nicht um das The- ma kümmert, ähnelt einem Schwarzfahrer in der S-Bahn: Die Sache kann gut gehen, muss es aber nicht…Wer zudem ständig ohne Ticket fährt, wird mit Garantie irgendwann erwischt. Und dann wird es teuer. „DSGVO-Haftpflicht“ für Handwerker Wer keinen externen Datenschutzbeauftragten benennen will, kann sich andere Unterstützung ins Haus holen. Die Barth Datenschutz GmbH bietet zum Beispiel ein Grundschutz-Paket für Handwerksbetriebe - quasi eine DSGVO-Haft- pflicht: https://barth-datenschutz.de/daten- schutz365/ Online-Schulung: Allen, die ihre Mitar- beiter fit im Datenschutz machen wollen, bietet Achim Barth die wichtigsten Infos im Über- blick in einer digitalen Schulung für Azubis, Gesellen und Aushilfen: www.shop.barth- datenschutz.de/collections/seminar Über den Autor: Achim Barth ist digitaler Aufklärer und kennt sie alle - die Gefahren der Datenspinne, die Tricks der Datenräuber, aber auch zuverlässige Wege, wie jeder seine Pri- vatsphäre im Netz schützen kann. Achim Barth ist einer der kompetentesten Ansprechpartner rund um den Schutz personenbezogener Daten. Mehr Infos: www.barth-datenschutz.de MANAGEMENT In Alsdorf bei Aachen ist das Dach der Kir- che St. Mariä Heimsuchung durch das vor Ort ansässige Unternehmen Emundts Beda- chungen e.K. grundlegend saniert worden. Inhaber Dachdeckermeister André Herr- mann verwendete dafür den Röben-Ton- dachziegel FLANDERNplus anthrazit. Die Kirche ist vor Kurzem entweiht worden, da sie künftig nur noch als Grabeskirche genutzt werden soll. Im Zuge der Umwidmung hatte das zuständige Dekanat 2018 beschlos- sen, die 1.300 Quadratmeter große, zuvor mit einem kleinformatigen Ziegel eingedeckte Dachfläche der Kirche grundlegend zu sanie- ren. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde auf Basis der vorherigen Ausschreibung das vor Ort ansässige Unternehmen Emundts Bedachungen e.K. beauftragt, das in den ver- gangenen Jahren bereits mehrfach kleinere Sanierungen des Daches ausgeführt hatte. Große Bedeutung im Vorfeld der Sanierung hatte die Auswahl eines geeigneten Tondach- ziegels: „Nach einer vorherigen Bemusterung mit Mitarbeitern des Dekanats wurde schließ- lich entschieden, den matt engobierten Röben Tondachziegel FLANDERNplus anthrazit zu verwenden“, berichtet Dachdeckermeister André Herrmann. „Die Ziegel entsprechen in Form und Farbe weitgehend den alten Ton- dachziegeln. Ganz wichtig war uns außerdem, dass sie ganz hier in der Nähe, im Röben-Werk Brüggen gefertigt werden, so dass wir jederzeit den Vorteil von kurzen Wegen hatten.“ Dacheindeckung in mehreren Abschnitten Im Rahmen der insgesamt neun Monate dau- ernden Maßnahme wurde zunächst der vorhan- dene Aufbau bis auf die Sparren abgetragen. Oberhalb der Sparren wurden anschließend eine diffusionsoffene Unterspannbahn, eine 4 x 6 Zentimeter starke Konterlattung einschließ- lich Nageldichtband sowie eine 3 x 5 Zentime- ter starke Decklattung neu aufgebracht. Abschließend konnte das siebenköpfige Dach- decker-Team damit beginnen, die neuen Ton- dachziegel zu verlegen. Die im Ziegel passend eingearbeiteten Kerben für die Fixierung der Seitenfalz-Sturmklammern sichern dabei den festen Halt. Als wichtiger Vorteil erwies sich außerdem das große Format: Denn mit nur zehn Ziegeln pro Quadratmeter und einem Eigengewicht von lediglich 4,0 kg pro Ziegel konnte nicht nur der Material- und Verlegeauf- wand erheblich reduziert werden, sondern es wurde auch eine geringere Belastung für die Dachkonstruktion erreicht. Das ausgeprägte Falzsystem ermöglicht außerdem ein beson- ders hohes Maß an Regeneintrags-Sicherheit und damit einen dauerhaften Schutz vor Wind und Wetter. Tondachziegel fürs Kirchendach Impressum Verlag: Verlag Schensina, Marcus Schensina Erlengrund 282, 48308 Senden, • Telefon: 02597/99123-0 • Fa x: -21 • E-mail: mail@schensina.de Chefreda kte ur: Marcus Schensina Herausgeber: FDF-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rathausstraße 5, 57234 Wilnsdorf Tel.: 02739 / 8932-0, Fax: -33 Geschäftsführer: H einz Slink www.fdf-dach.de Die in den DACH NEWS veröffentlichten Beiträge, Bilder und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Ein Nachdruck, auch in Auszügen, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages erlaubt. Namentlich oder anderweitig gezeichnete Beiträge sowie Zitate geben nicht in jedem Fall die Meinung der Herausgeber/Redaktion wieder. Alle Warenan- gaben und Daten (sie basieren auf Herstelleranga- ben) sind vorbehaltlich und ohne Gewähr. Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Farbabwei- chungen zu den Originalfarben sind drucktechnisch bedingt. Zwischenzeitliche Modelländerungen sind möglich. Ein Modellanspruch ist ausgeschlossen. Rechtsansprüche - gleich welcher Art - können aus einer Veröffentlichung nicht abgeleitet werden. © Copyright by Verlag SCHENSINA Sicherer Halt der Verklammerung durch Kerben im Ziegel. Keramischer Ortgang, darunter eine Faserzement- bekleidung. Eines der Kreuze, die im Zuge der Maßnahme gesandstrahlt und neu verzinkt wurden.

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