FDF DachNews - Ausgabe 1/2018

N EWS D ACH 1/18 BRANCHE AKTUELL 3 ungefähr“, dann sollten Sie auf Ihrer Home- page zumindest eine Einschätzung geben kön- nen. Kein Kunde braucht auf der Seite bereits den konkreten Preis. Bitte nicht missverstehen. Der Kunde braucht eine Möglichkeit, sein Budget abschätzen zu können. Er will wissen, in welche Richtung er sich genauer informieren soll. Er braucht auf der Seite kein Bestellsys- tem mit genauen Preisen. Keine Angst vor langen Texten und vielen Bildern Kunden wollen keine Show. Sie wollen die Angst genom- men bekommen. Guter Text wird gelesen, schlechter nicht. So einfach! Ihre Interessenten wollen eine Inves- titionsentscheidung treffen. Sie treffen im Internet die Entscheidung, ob sie sich über- haupt mit dem jeweiligen Dienstleister unter- halten sollen, oder nicht. Diese Entscheidung wird selten nur aufgrund von 3 Bildern und 5 Textzeilen gefällt. Fangen Sie an, über Ihre Arbeit zu schreiben! Erfassen Sie einen Blog mit Ihren Projekten. Ihre Kunden werden es lieben, Google wird es lieben! Haben Sie jetzt Angst bekommen, Sie könnten die Texte nicht schreiben? Macht nichts. So wie es Handwerker gibt, die toll Sachen repa- rieren können, so gibt es Dienstleister, die sich auf das Schreiben spezialisiert haben. Vergessen Sie nicht die Handlungsaufforderung Sind Sie sich klar darüber, was Sie überhaupt mit Ihrer Internetseite erreichen wollen? Diese simple Frage steht bei unseren Beratungen für die Optimierung der digitalen Kommunikation immer am Anfang. Sie klingt simpel. Aber… beantworten Sie diese bitte einmal präzise. Dann werden Sie auch feststellen, ob Ihre Seite dafür wirklich geeignet ist. Wenn Sie z.B. wol- len, dass sich Interessenten bei Ihnen melden. Gibt es hierfür eine klare Handlungsaufforde- rung? Gibt es einen konkreten Termin, zu dem ich z.B. zu einem Informationsabend kommen kann? Im Idealfall ermöglichen Sie eine schrittweise Annäherung. Bieten Sie einen Ratgeber zum Download (gegen Abgabe der Email-Adresse). Dann laden Sie den Kunden zum Infoabend ein oder bieten Sie einen Termin an… das hat nicht nur für Ihren Kunden den Nutzen, dass er sich nicht gleich überrumpelt fühlt, sondern Sie können die Kunden auch besser selektie- ren. Da sind wir dann schon beim nächsten, wichtigen Punkt: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Webseite Kunden selektiert Gerade in der aktuellen Auf- tragslage ist es entscheidend, dass Sie Gespräche im Idealfall nur mit den Interessenten füh- ren, die auch als künftige Kun- den in Frage kommen. Werk- zeuge hierfür können sein: Bud- getbeispiele, „Hausaufgaben“ zur Vorbereitung des Kunden, Infoabende, Budgetrechner…. Suchen Sie sich das zu Ihren Kunden pas- sende Werkzeug aus. Machen Sie in ihrer (digitalen) Kommunikation klar, wer zu ihnen passt und wer nicht. Vom Problem zur Problemlösung Bei allen Aktivitäten, die Sie in Ihrer (digi- talen) Kommunikation durchführen, sollten Sie stets die Probleme Ihrer Kunden im Blick haben. Die Problemlösungen zumin- dest anzusprechen, das ist die Aufgabe, vor der Sie stehen. Webseiten-Check für Leser - Aktion! Sie wollen konkrete Ideen und Hinweise vom Experten für die Digitalisierung der Kommunikation für Ihr Unternehmen haben? Als Leser bieten wir Ihnen auf den Web-Check einen Nachlass von 165,- Euro. Geben Sie bei der Bestellung den Rabatt- code WEBSNACKCHECK-165 an. Weite- re Informationen finden Sie auf www.hand- werk.live/websnackcheck/ Über den Autor Thorsten Moortz ist Vortragsredner, Strate- gieberater und Coach und seit 1989 in allen Vertriebsstufen der Baubranche aktiv. Er gilt als führender Marketing-Experte für die (digitale) Kom- munikation in der Baubranche. Auf seiner Internetseite www.moortz.de betreibt er ein Blog mit vielen spannenden Informationen für die Verbesserung des Verkaufs im Handwerk. In seinemAudio-Podcast bietet er kostenlose Hörbuch-Episoden an: www.handwerk.live/podcast Im Idealfall führen Sie Gespräche nur mit Interessenten, die zukünftige Kunden werden. Machen Sie in Ihrer digitalen Kommunikation klar, wer zu Ihnen passt und wer nicht. Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haf- ten, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat der höchsten deutschen Revisionsinstanz. Der Fall: Ein Hausbesitzer ließ das Flachdach seiner Immobilie reparieren. Offiziell beauf- tragt war damit eine Handwerksfirma mit entsprechender fachlicher Eignung. Unter anderem mussten Heißklebearbeiten durch- geführt werden. Unter den Dachbahnen war allerdings unbemerkt ein Glutnest entstan- den, das schließlich für einen Brand sorgte. Das Haus, an dem die Arbeiten durchgeführt worden waren, brannte vollständig ab. Am Nachbarhaus entstand ein Schaden in Höhe von knapp 100.000 Euro. Diesen forderte die Versicherung der Nachbarn vom Auftragge- ber, zu dessen großem Pech vom eigentlich verantwortlichen Handwerker wegen einer Insolvenz nichts zu holen war. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wandte sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die keine Pflicht des Hauseigentümers zum Scha- denersatz gesehen hatte. Die Juristen betonten, von einem nachbarrechtlichen Ausgleichsan- spruch sei nach ständiger Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn von einem Grund- stück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benut- zung rechtswidrige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgingen, die der Nach- bar selbst gar nicht abwehren könne. Dabei spiele es im konkreten Fall keine Rolle, ob der Handwerker sorgfältig ausgewählt worden sei oder nicht. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 311/16) Kunde haftet für Dachdecker

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