FDF DachNews - Ausgabe 1/2020

12 RECHT Kann ein Kunde die Ware zurückge- ben, weil er sie wegen Corona nicht mehr verkaufen kann? Nein. Ich hatte tatsächlich kürzlich ein Gespräch mit einem Mandanten, Chef eines kleineren Unternehmens, bei dem eine große Handelskette im Elektronikbereich Ware im Wert von rund 10.000 EUR bestellt hatte. Der Unternehmer, unser Mandant, hat den Auftrag bestätigt, hatte fristgerecht geliefert, und nun möchte die Handelskette die Ware nicht mehr behalten. Sie erwartet vielmehr von ihm die Rücknahme derselben, weil sie sie wegen der Schließung der Märkte nicht mehr benötigen. Die Bezahlung der Rechnung wurde abgelehnt. Für das kleine Unternehmen geht es hiermit nun auch um die eigene Existenz. Es ist gerade jetzt dringend auf den Geldeingang angewie- sen. Rechtlich betrachtet ist ein wirksamer Ver- trag zustande gekommen. Daran ändert auch die Krise nichts. EinenAnspruch auf Rücknah- me der Ware hat die Handelskette nicht, wenn im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wur- de. Sie ist vielmehr verpflichtet, ihren Teil der Vereinbarung einzuhalten und muss die Rech- nung zahlen. Gleichwohl kann aber die Rück- nahme der Ware ggf. sinnvoll sein, jedenfalls wenn sie für den Unternehmer verwertbar ist und unter keinen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Abnehmer sich erholt, sondern ihm gar die Insolvenz droht. Wie beauftrage ich denn ein Inkas- sounternehmen oder Rechtsanwalt in Zeiten von Corona? Generell benötigen wir für eine Beauftragung durch den Gläubiger lediglich eine Kopie der Rechnung oder einen Kontoauszug sowie eine Kopie der 1. Mahnung oder aber Angabe der Mahndaten. Ein Rechtsanwalt wird hier i. d. R. mit den gleichen Unterlagen auskommen. Nach eingehender Prüfung, ob Zahlungsverzug vor- liegt und die Forderung rechtens ist, wird die Forderung meist noch am selben Tag bearbei- tet. Die Beauftragung kann schnell formlos per Mail erfolgen. Ein persönliches Erschei- nen ist also nicht nur in Zeiten von Corona absolut nicht erforder- lich. Einige Inkassoun- ternehmen erwarten aber z. B. eine Mitgliedschaft und Beiträge, bevor sie tätig werden, andere verkaufen Auf- tragszettel, Coupons, eineArt Rabattsystem, bei wieder anderen läuft eineAuftragserteilung nur online…Man sollte sich also vor der Beauftra- gung beim jeweiligen Dienstleister über die Konditionen informieren. Wie geht es dann weiter? …wohl weitaus unspektakulärer als allgemein und gern berichtet wird. Bei uns z. B. beginnt alles mit der ersten schriftlichen Zahlungsauf- forderung an den Schuldner, der ggf. dann wei- tere folgen. Daneben wird durch psychologisch geschultes Personal ein telefonisches Mahn- verfahren durchgeführt, respektvoll und höflich, aber auch konsequent. In Zeiten von Corona wird man hier allerdings mit noch mehr Fingerspit- zengefühl vorgehen müssen. Ein Inkassoun- ternehmen ist, anders als ein Gläubiger vielleicht, vom ‚guten alten Geschäftskumpel‘ emo- tional nicht ‚erpressbar‘. Die Mitarbeiter schlagen ggf. Lösungsmög- lichkeiten vor, setzen Termine und sind klar und eindeutig. Das alleine reicht oft schon, um unnötige Prozesse zu vermeiden. Wie es dann im Einzelnen weitergeht, hängt vom jeweiligen Fall und der aktuellen Situation ab. Wenn man doch über Geld spricht: Was kostet das Ganze? Da die Konditionen im Einzelnen durchaus unterschiedlich aussehen können, sollte man sich vor der Beauftragung beim gewählten Unternehmen danach erkundigen, ggf. auch Kostenstrukturen mehrerer Inkassobüros ver- gleichen. Bei seriösen Unternehmen wird offen über Geld gesprochen, sind die einzelnen Pos- ten klar geregelt und werden transparent kom- muniziert. Was den Forderungseinzug angeht, gibt es generell zwei Varianten: Entweder kann die Forderung realisiert werden oder nicht. War der Einzug auf ‚ganzer Linie‘ erfolgreich, bekommt der Mandant z. B. bei uns seine Hauptforderung im Normalfall zu 100% aus- bezahlt. Lag Zahlungsverzug vor, hat der Schuldner die dafür entstehenden Kosten als Verzugsschaden zu zahlen. Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt der Mandant, ich spreche hier für uns, kein Honorar. Es wird ihm lediglich eine nach dem Wert der Haupt- forderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10 EUR und max. 100 EUR nebst den baren Auslagen berechnet. Was ist denn, wenn der Rechtsdienst- leister vorgerichtlich keine Lösung findet? In so einem Fall bleibt dann meist nur der Weg über das gerichtliche Mahn- und Vollstre- ckungsverfahren. Das muss natürlich immer gut überlegt werden und bedarf i. d. R. einer Analyse der Bonität, etwa durch Einholung einer Wirtschaftsauskunft – erst recht in Zeiten von Corona. Funktioniert denn das Verfahren über den Gerichtsvollzieher über- haupt noch in der Krise? In der Tat gibt es hier Probleme. Außentermine zwecks Pfändung finden teilweise nicht mehr statt. Auch Termine zur Abnahme der Vermö- gensauskunft werden zum Teil abgesetzt. Die Gerichtsvollzieher sind eben einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Ihre Tätigkeit entsprechend einzuschränken ist daher vernünftig. Macht dann ein gerichtliches Verfah- ren mit anschließender Zwangsvoll- streckung überhaupt Sinn? Abgesehen davon, dass überhaupt nur für rund 30 % der uns übertragenen Fälle ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet wer- den muss (rd. 70 % können vorgerichtlich einer Erledigung zugeführt werden), werden Gerichtsvollzieher aber schriftlich weiter tätig sein. Zu einem Teil erfolgt die Ladung – zwecks Abnahme der Vermögensauskunft – auch ins Gerichtsvollzieherbüro. Erscheint der Schuldner dort nicht, kann der Rechtsdienst- leister Drittauskünfte gem. § 802l ZPO z. B. über Arbeitgeber und Bankverbindungen ein- holen lassen und dann dort eine Forderungs- pfändung ausbringen. Fazit Eine Krise wie jetzt die Corona-Pandemie bedeutet für die allermeisten Menschen das Wegbrechen von Bekanntem und Bewährtem. Das macht Angst. Für die einen ist diese Angst eher diffus, für die anderen ist sie existentiell. Und wie jede Krise bringt auch Corona viel Solidarität zu Tage aber auch jede Menge Mit- menschen auf den Plan, die aus der Not und Sorge anderer Profit schlagen. Nur eines muss auch jetzt klar sein: Einen rechtsfreien Raum haben wir in diesen Zeiten nicht. Schulden sind auch weiter Schulden, und Verträge undAbma- chungen gelten auch in diesen Zeiten. Ledig- lich der Umgang damit erfordert jetzt ein noch genaueres Hinsehen und ggf. individuelle Absprachen und Vorgehensweisen im Sinne beider Parteien, Schuldner wie Gläubiger. Rechtsdienstleister, die das geltende Recht kennen, beachten und auf seiner Grundlage arbeiten, können besonders in Krisenzeiten unterstützen und sind sich dabei ihrer Verant- wortung sehr deutlich bewusst. Der Autor Bernd Drumann ist Grün- der der Bremer Inkasso GmbH. Das Unternehmen bietet kompetente Bera- tung und juristische Unterstützung im Bereich des Forde- rungseinzugs. Info: www.bremer- inkasso.de Inkasso in Zeichen der Corona-Krise Viele Handwerkerkunden ob Gewerbe oder Privat werden unter der Corona-Krise zu leiden haben. Da liegt die Frage nahe, wie man mit offenen Forderungen umgehen soll. „‘Abwarten und Tee trinken‘ wäre hier kein guter Rat, jedenfalls wenn es um die Erhaltung der eigenen Liquidität geht“. Unser Autor ist Geschäftsführer eines Inkassounternehmens. Er erklärt, was Sie jetzt wissen müssen. Bild: fotolia.com, Dan Race Wenn vielleicht schon absehbar ist, dass der eigene Kunde aufgrund des Wegfalls seines Umsatzes den geschuldeten Betrag nicht oder nicht in einer Summe zahlen kann, so ist zu empfehlen, die Forderung an einen Rechtsan- walt oder ein Inkassounternehmen abzugeben, einen erfahrenen Rechtsdienstleister also. Dieser wird versuchen, mit dem Kunden eine Lösung, meist unter größtmöglicher Absiche- rung der Forderung, herbeizuführen. Zu den- ken ist etwa an Sicherungshypotheken, die ein- getragen werden, oder Fahrzeuge, die zur Sicherheit übereignet werden, um auch eine Basis für erforderliche, langfristige Lösungen zu schaffen. Der Rechtsdienstleister sollte dabei aber natürlich seiner Verantwortung gerecht werden und die besondere Situation nicht aus dem Auge verlieren. Experten-Tipp www.der-dachberater.de www.der-dachberater.at So einfach funktioniert’s: Sie suchen z. B. eine Produktlösung für eine Fassade mit vorgefertigten Profi- len aus Baumetallen. Sie interessieren sich für die Montagetechniken, die Grö- ßen und die Farbgestaltungsmöglichkeiten, die am Markt angeboten werden. Über die Suche von Ebene zu Ebene finden Sie die dazugehörigen Produktkate- gorien. Unter anderem sind „Bauteile (großformatig)“ aufgeführt. Diese wählen Sie aus. Es werden mehrere Varianten angezeigt, z.B. „Kassettenprofile“. Sie sehen jetzt alle Lieferanten, die eine Lösung anbieten. Über den Link zur Herstellerseite können Sie sich bequem über die für Ihren Bedarf geeigneten Produkte informieren. Hier z. B. auf der Herstellerseite von Rheinzink. Wenn Sie wissen, was Sie anfragen wollen oder die weitere Beratung von einem Profi aus dem Fachhandel wünschen, können Sie dafür die “Profi-Anfrage” nutzen. Einfach auf das rote Postfach-Symbol auf der Seite klicken, Deutschland oder Österreich auswählen, Ihre Postleitzahl angeben und Sie bekommen eine Auflistung Ihrer regionalen Fachhändler und die im Angebot befindlichen Warengruppen. Jetzt wählen Sie den pas- senden Fachhändler aus und klicken auf das Symbol „Jetzt anfragen“. Nachdem Sie die Kontaktdaten eingetragen haben, können Sie Fragen zum Produkt stel- len oder um ein Angebot bitten. Also z. B. “Ich benötige..., haben Sie das vorrätig, bis wann können Sie dieses Produkt liefern? Was kostet das?” Sie können auch ganz einfach die Beschreibung oder Artikelnummer des gewählten Produktes auf der Herstellerseite markieren, kopieren und in die Anfrage einfügen. Um den Rest kümmert sich der Fach- händler vor Ort. Höchstleistung für Spitzenkräfte • Gute Preise für gute Qualität • Zuverlässiger und schneller Lieferservice • Optimale Lieferanten- und Produktauswahl • Fachmännische Beratung in inhabergeführten Betrieben 1. 2. 3. 4. Der neue Online-Katalog für Profis Unter www.der-dachberater.de können Sie dafür das entspre- chende Produktsegment auswäh- len. In diesem Fall “Metalle (Ble- che, Bänder, Bauteile, Platten)”.

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