FDF DachNews - Ausgabe 3/2020

N EWS D ACH 3/20 17 Faustformel für die Fensterplanung Die DIN EN 17037 soll in ganz Europa aus- reichende Tageslichtversorgung in Gebäu- den sicherstellen und angenehme und gesunde Räumlichkeiten für die Nutzer schaffen. Dabei geht sie deutlich über die bestehenden Anforderungen der Landes- bauordnungen hinaus und legt statt konkre- ter Fenstergrößen Vorgaben für die Tages- lichtbedingungen im Innenraum fest. Hand- werker und Bauherren können sich den Richtwerten mit einer einfachen Faustfor- mel bei der Fensterplanung nähern. Wir verbringen 90 Prozent unserer Zeit in Gebäuden. Daher ist es wichtig, in diesen Gebäuden eine Verbindung nach außen zu schaffen. Die Versorgung des Innenraums mit ausreichend Tageslicht spielt dabei eine beson- Lux (Beleuchtungsstärke in Lumen pro m²) während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden. • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 100 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden. Für horizontale Oberlichter gilt: • Auf 95% der Fläche sollen mindestens 300 Lux während 50% der Tageslichtstunden erreicht werden. Damit ist aber jeweils nur die Empfehlungsstu- fe „gering“ erreicht. Die Überprüfungen kön- nen entweder mithilfe einer Ganzjahressimu- lation für Erreichung der empfohlenen Beleuchtungsstärken erfolgen oder mittels eines vereinfachten Verfahrens mit dem etab- lierten Tageslichtquotienten stattfinden. „Das Die europäische Tages- lichtnorm fordert deut- lich mehr Tageslichtver- sorgung von Räumen als bisher. Nach den Richtwerten der europaweit gültigen Tageslichtnorm sollen auf 50% der Bezugsfläche im Raum 300 Lux und auf 95% der Fläche mindes- tens 100 Lux erreicht werden. Mit Hilfe von Berechnun- gen an Beispiel-Räumen lässt sich die Faustregel festhalten: In nahezu allen Fällen führte eine Fens- terfläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm, etwa doppelt so viel Fensterflä- che wie in der Landesbau- ordnung vorgesehen. Der Vergleich zwischen jeweils einem Raum nach denAnforderungen der Landesbauordnung (jeweils links) und einem Raum, der die Tageslicht-Norm erfüllt (jeweils rechts), zeigt den starken Unterschied in der Tageslichtversorgung. dere Rolle, um denAufenthalt und die Nutzung des Raums möglichst angenehm und gesund zu gestalten. „Die bisher gültige Musterbauord- nung stammt aus dem Jahr 1960 und wird den Bedürfnissen von Bewohnern und Nutzern in den meisten Fällen nicht gerecht“, erklärt Katrin Winkler, Expertin für Architektur und Tageslicht bei Velux Deutschland. Je nach Bundesland verlangen die Landesbauordnun- gen, dass in einem Raum die Fläche der Fens- terausschnitte mindestens 10 - 12,5 % der Net- to-Grundfläche entsprechen müssen. „Eine angemessene Versorgung mit Tageslicht schafft man in einem Raum damit meist nicht.“ Im März 2019 trat die DIN EN 17037 in Kraft und liefert nun – neben Empfehlungen zu Aus- sicht, Besonnung und der Vermeidung von Blendung – aktualisierte und erweiterte Richt- werte zur Sicherstellung einer angemessenen Tageslichtversorgung. Anders als die Landes- bauordnung (LBO) basieren diese nicht auf dem Verhältnis von Fenstergrößen zu Raum- größe, sondern auf der tatsächlichen Belich- tung des Raums. Die einzelnen Aspekte können mithilfe der Norm in die Bewertungskategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingeordnet werden. Für eine ausreichende Tageslichtversorgung für vertikale und geneigte Fenster führt die Norm zwei Kriterien auf. Diese Vorgaben beziehen sich jeweils auf eine Fläche im Raum (Bezugs- ebene) in Höhe von 85 cm mit jeweils 50 cm Abstand zu den Wänden: • Auf 50% der Fläche sollen mindestens 300 neue Verfahren zur Überprüfung der Tages- lichtversorgung ist im Vergleich zu der einfa- chen Angabe einer Mindest-Fenstergröße auf- wändiger. Dafür ist es ergebnisorientiert und zuverlässiger, um den Nutzern eines Gebäudes eine ausreichende Menge an Tageslicht zur Verfügung zu stellen“, erklärt Katrin Winkler von Velux. „Da die Berechnung relativ kom- plex und für unsere meisten Partner im Hand- werk sehr aufwändig wäre, wollten wir hier eine Hilfestellung bieten.“ So kann eine Faust- formel bei der Annäherung an die ausreichende Fensterfläche helfen. Dafür führte Velux einige Berechnungen mit verschiedenen Muster-Räu- men durch. Aus den jeweils benötigten Glas- flächen ließ sich folgende Ableitung erschlie- ßen: In den meisten Fällen führt eine Fenster- fläche von 20 bis 25 Prozent der Grundfläche des Raums zur Erfüllung der Tageslicht-Norm. Im Vergleich zu den LBO führt die neue Norm also in vielen Situationen zu einer Verdopplung der Fensterfläche. „Mit der Faustformel von 20 bis 25 Prozent fällt es Bauherren und Hand- werkern einfacher, sich der Norm möglichst praktikabel anzunähern.“ Wer eine verlässliche Erfüllung der Norm garantieren will, muss noch eine Validierung etwa mit einer geeigne- ten Software durchführen. Neue Norm sorgt für mehr Tageslichtversorgung Blei sollte nicht in den Körper gelangen. Das- selbe gilt auch für biologische Schadstoffe. Einfallstore für Stäube und Dämpfe sind Mund und Nase. Deshalb senken allgemeine Hygie- neregeln die Gefahr von gesundheitlichen Risi- ken. Die meisten Hygieneregeln sind einfach in den Betriebsalltag zu integrieren und helfen darüber hinaus auch gleichzeitig, sich effektiv vor Infektionen zu schützen. Arbeitsschutz verhindert die Aufnahme von Blei Alle gängigen Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, eine Aufnahme von Blei in den Körper zu verhindern. Das Metall gelangt vor allem entweder per Inhalation von Dämpfen, Stäuben oder Rauchen über die Lunge ins Blut oder über den M a g e n - D a r m - Trakt, wenn die Vorschriften der all- gemeinen Arbeits- hygiene nicht eingehalten werden. Blei ist in zahlreichen Produkten enthalten und schützt uns in vielen Lebensbereichen. Neben den klassischen Halbzeugen für den Baube- reich wie z.B. Blechen und Profilen, ist Blei auch in zahlreichenAnwendungen des Maschi- nen- und Anlagenbaus enthalten. Hinzu kom- men bleibasierte Batterien, Löt- und Lagerme- talle sowie bleihaltige Kupfer- und Alumini- umlegierungen. Vorteile von Blei als Bedachungsmaterial Gerade im Bedachungsbereich besitzt Blei zahlreiche ökologische sowie wirtschaftliche Vorteile. Es ist ein Naturprodukt und benötigt dank seines niedrigen Schmelzpunktes wenig Energie bei der Herstellung und verursacht einen entsprechend niedrigen CO2-Ausstoß. Ein weiteres Plus für die Umwelt: Blei kann ohne Funktionseinbußen unend- lich recycelt werden und ist das am meisten recycelte Industriemetall. Hygienetipps zur sicheren Verarbeitung von Walzblei Blei ist ein sicheres Material, sofern es korrekt verwendet wird. Wer folgende einfache Sicher- heitsregeln beherzigt, kann Walzblei risikolos verarbeiten: Handhygiene • Immer Handschuhe tragen – sie schützen vor Keimen sowie Verletzungen und bieten mehr Griff. • Mit den Händen nie das Gesicht berühren. • Während der Bleiarbeiten nicht rauchen, essen und trinken, um eine Übertragung von schädlichen Substanzen von der Hand in den Mund zu vermeiden. • Nicht auf den Fingernägeln kauen. Halten Sie die Nägel immer kurz, damit sich darunter nichts festsetzen kann. • Nach der Arbeit die Hände gründlich mit einer Bürste und einem geeigneten Handreini- ger reinigen. • Wenn kein f l i e ß e n d e s Wasser verfüg- bar ist: Hände mit strapazier- fähigen Wisch- tüchern reini- gen. Gegen zir- kulierende Kei- me hilft Desin- Die Verbreitung des Coronavirus hat uns schlagartig dafür sensibilisiert, wie existenziell wichtig eine sorgfältige Hygiene ist. Die Haut ist eine stabile Bar- riere für Schadstoffe, doch Mund und Atemwege bedürfen besonderer Auf- merksamkeit. Gesicht und Hände spielen dabei eine zentrale Rolle. Beim Umgang mit Blei gehört eine penible Handhygiene seit jeher zum täglichen Geschäft - eine nützliche Routine, die auch in anderen Bereichen zuverlässig vor Ansteckung mit Krankheiten schützt. Heute wichtiger denn je fektionsmittel. Hier ist es wichtig, großzügig zu sein und die komplette Hand mindestens 30 Sekunden feucht zu halten. Hygiene für Gesicht und Mund • Tragen Sie bei Löt- und Schweißarbeiten grundsätzlich eine Atemschutzmaske. Die TRGS 505 (Technische Regeln für Gefahrstof- fe) empfiehlt die Klasse P2 als Mindeststan- dard. Sie schützt auch vor Viren. • Bei der Demontage von alten Bleiblechen ist ebenfalls grundsätzlich eine Atemschutzmaske Klasse P2 zu tragen. • Immer prüfen, ob die Atemschutzmaske sau- ber ist. Zum Schutz vor Viren Einwegartikel nut- zen. • Mit Papiertaschentuch Nase putzen oder Mund abwischen und sofort entsorgen. • Achtung! Bärte verhin- dern, dass eine Staub- maske dicht anliegt. Arbeitskleidung • Vor dem Verlassen der Baustelle immer Arbeitskleidung ausziehen. • Schmutzige Arbeitskleidung sorgfältig weg- räumen. • Arbeitskleidung immer getrennt von anderen Textilien waschen. Gesundheit • Für Menschen, die regelmäßig mit Blei arbei- ten, wird empfohlen, ein- bis zweimal jährlich den Bleigehalt im Blut überprüfen zu lassen. • Bleirollen mit einem Gewicht von über 25 kg nie alleine heben. • Der Einsatz von industriell vorbeschichteten Bleiblechen, wie z.B. Venusblei oder bleiCO- LOR von Röhr + Stolberg, mindern das Risiko, direkt mit der Bleioberfläche in Kontakt zu kommen. Hygieneregeln bei der Blei-Verarbeitung

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