FDF DachNews - Ausgabe 3/2020

N EWS D ACH 3/20 7 6 Wer diesen Flachdachbau in Celle näher betrachtet, erkennt schnell, dass sich der Bau- herr weitreichende Gedanken gemacht hat. Die verwendeten Produkte und Materialien sind hochwertig und alles ist bestens organisiert mit einem ausgereiften Bus-System, an das auch die neuen Flachdachfenster angeschlossen sind. „Ich wollte diese Flachdachfenster von FAKRO unbedingt auf meinem Dach haben, weil sie gut aussehen, einen gewissen puristi- schen Eindruck vermitteln und mit ihren klaren Linien überzeugen. Wichtig ist mir auch die sitzt und dabei den Sternenhimmel bewundern kann und es ist überaus angenehm, wenn man morgens und über den Tag natürliches Licht im Bad erleben kann.“ Zum Öffnen und Schließen und für den Ein- bruchschutz sind die Fenster über Reed-Kon- takte mit dem Bus-System verbunden, weil die Gebäudeautomation - so der Bauherr - die Bedienung und Organisation des Hauses erleichtert. In einigen Bereichen hat er sich jedoch für eine Gebäudeautomation nach Uhr- zeit entschieden, weil diese schlussendlich preiswerter ist, als die vollautomatische Bedie- nung des Gebäudes. So funktioniert der Einbau Der Einbau der beiden Flachdachfenster dau- erte weniger als fünf Stunden, obwohl der Einbau dieser Elemente für die Handwerker eine Premiere darstellte. Nach dem Auspa- cken der Fenster ging es dann Schritt für Schritt weiter von der optimalen Ausrichtung der Elemente (einheitliches Erscheinungsbild, zu erwartendes Wetter- und Regenaufkom- men, Lage der Kabelanschlüsse für den elek- trischen Betrieb) bis zum horizontalen Ein- stellen des Neigungswinkels mit kleinen Bitu- menstreifen und Wasserwaage. „Wenn das Ausrichten nicht stimmt, gibt’s schnell Pro- bleme“, sagt Dachdecker Andreas Oertzel (52), „denn Wasser sucht sich immer seinen Weg und auch die Fenster nehmen dann Schaden.“ Nach dem Ausrichten der Fenster wird eine Folie aufgebracht, die dem Fenstersockel als erste Schicht und beim Übergang zur Dach- fläche einen sicheren Rundumschutz gewährt. Die Klebefolie wird vom Zuschnitt entfernt. Danach wird die selbstklebende Bahn aufge- legt und vom Fensterflügel aus über den Sockel auf die Dachfläche gelegt, kurz ange- drückt und festgeklebt. Die Planer entschie- den sich in diesem Fall für Kubidritt, eine Elastomerbitumen-Schweißbahn, die dem Flachdach und dem Anschluss der Fenster langfristig und dauerhaften Schutz vor Witte- rung, mechanischen Beschädigungen von außen und schwer kalkulierbaren Risiken garantiert. Anschließend wurden vier ovale Teilstücke aus der Bitumenbahn ausgeschnit- ten und seitlich angeschnitten, damit sie sich besser dem Untergrund an den vier Ecken der Flachdachfenstersockel anpassen. Danach arbeiteten die versierten und gut vorbereiteten Handwerker so, wie in der Anleitung vom Hersteller beschrieben. Die vier Bitumeneck- stücke werden mit dem Brenner erhitzt und mit der unteren Schicht verklebt. Im nächsten Schritt wird eine klassische Bitumenbahn als zweite beständige Lage aufgebracht. Auch sie wird vorab zugeschnitten, aufgelegt, ange- passt, mit dem Brenner erhitzt und mit dem Untergrund bzw. anderen schützenden Schichten verbunden bzw. verschweißt. Schlussendlich werden die vier Kappleisten unter dem Fensterflügel angeschraubt. Sie haben lediglich die Aufgabe, die darunterlie- genden Bitumenbahnen weiter zu befestigen, damit diese langfristig halten und nicht abrut- schen können. Dass der Einbau so reibungslos von Statten ging, lag auch an der guten Vorbereitung durch die Einbauanleitung und an den Verarbeitung mit „Glas“, das ich als haltbarer empfinde, als Kunststoff“, erklärt der Bauherr. „Ich freue mich schon auf den Lichteinfall durch die Fenster.“ Der Flur unter einem Flach- dachfenster wird ausschließlich durch das Dachfenster mit natürlichem Licht versorgt.“ Interessant ist außerdem, dass das Licht vom Dach über den Flur und seinen Glasboden bis in den Keller geleitet wird. „Man kann damit vom Keller aus in den Himmel blicken.“ Das andere Fenster liegt dann über einem Bad. „Es wird sicher schön, wenn man in der Wanne FAKRO-Videos bei www.youtube.com . Die Dachdecker Andreas Oertzel (52) und Marco Kern (32) von Fritz Weiß jedenfalls nutzten diese Möglichkeiten und sparten damit Zeit. Die Elektroinstallation der Fenster erfolgte dann wenige Tage später vom Elektrotechniker zusammen mit anderen elektrischen Arbeiten im Haus. Vom Keller bis in den Himmel schauen. In einem Flachdachbau in Celle machen das Flachdachfenster von Fakro möglich. Sie sind in die Gebäudeautomation integriert. Der Einbau war für die Dachdecker reibungslos. Es dauerte nur fünf Jahre, vom Planungsbe- ginn bis zur Markteinführung des ambitio- nierten Flachdachfensterprogramms von FAKRO. Architekten können die Modelle vom Typ C, F und G von FAKRO variabel zu den energetischen bzw. ästhetischenAnforde- rungen und dem Budget entsprechend einplanen. Abgerundet wird das FAKRO Flachdachfenster-Programm durch „Fenster für bestimmte Anwendungen“ wie die Ausstiegsfenster DRC und DRF, spezielle Sicherungsausstattungen als SECURE Varianten mit RC2 Standard nach DIN EN1627 und die Rauchabzugs- systeme DSF und DSC. Außerdem wer- den für die Flachdachfenster Aufsetzkrän- ze und ein umfangreiches Innen- und Außenzubehör angeboten. Der Bauherr dieses Flachdachbaus in Cel- Flachdachfenster von Fakro le entschied sich für zwei Flachdachfenster vom „Typ F“ mit der Dreifachverglasung DU6. Markant ist, dass das Flachglas, bei der die oberste Scheibe über die darunterliegen- den herauskragt, fast rahmenlos ausgeführt ist und mit einem zeitlosen Design begeistert. Blick vom Keller in den Himmel Der Bestellende erteilt den Auftrag für einen Dritten – wer muss zahlen? Wenn die Bestellung als Bote oder Stellvertre- ter für einen Dritten aufgegeben wird, besteht die Forderung gegen den Dritten, und an diesen ist dann auch die Rechnung auszustellen. Idea- lerweise wird daraufhin auch die Rechnung durch den Dritten bezahlt. Als Auftragnehmer sollte man sich aber nicht scheuen, die Bevoll- mächtigung, auch bei langjährigen Kunden, zu prüfen bzw. sich diese vorlegen zu lassen (und zu kopieren), die relevanten Daten sowohl des Bestellenden als auch die des Dritten abzufra- gen und ganz besondere Sorgfalt bei der Doku- mentation walten zu lassen, wenn sich Bestell- und Rechnungsadresse unterscheiden. Was ist, wenn der Dritte die Zahlung verweigert, weil er nicht bestellt hat? Es kommt, wie angedeutet, auf die Vollmacht an. War der Bestellende bevollmächtigt, die Bestellung zu tätigen, muss er das nachweisen können. Kann er dies z. B. durch ein Schrift- stück, so muss der Dritte auch bezahlen. War der Bestellende aber nicht berechtigt/bevoll- mächtigt, für einen Drit- ten den Auftrag zu ertei- len, bzw. kann er die Bevollmächtigung nicht nachweisen, so hat er als Bestellender die Ware oder Leistung zu bezah- len, genauer, haftet er nach §179 BGB (Bür- gerliches Gesetzbuch) als vollmachtloser Ver- treter auf Erfüllung oder Schadensersatz. Der Rechnungsempfänger soll nachträg- lich ausgetauscht werden. Geht das? Stellt ein Unternehmer eine Rechnung auf den Vertragspartner aus und teilt dieser ihm nach Erhalt der Rechnung mit, dass sie aber auf einen Dritten ausgestellt werden soll, ist der Unternehmer streng genommen nicht dazu ver- pflichtet, dem nachzukommen. Schließlich wurde die Bestellung ja nicht im Namen des Dritten erteilt. Kommt der Unternehmer dem Wunsch gleichwohl nach, (idealerweise wird ein Begleitschreiben beigefügt, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Rechnung wunsch- gemäß neu ausgestellt wurde) und zahlt der Dritte dann nicht, kann sich der Unternehmer wieder an seinen Vertragspartner wenden. Ein Firmenmitarbeiter bestellt ohne Befugnis Ware. Muss er zahlen? Bestellt ein Mitarbeiter Ware, ohne dazu befugt zu sein (Vertreter ohne Vertretungsmacht), ist die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses von der Genehmigung der Firma, für die er bestellt, abhängig. Solange eine Genehmigung nicht vorliegt, ist der Vertrag schwebend unwirksam. Die Genehmigung kann im Übrigen auch vom Auftragnehmer/Vertragspartner beim Vertrete- nen angefordert werden. Erfolgt von diesem keine Genehmigung, kann der Auftragnehmer vom Mitarbeiter (ohne Vertretungsmacht) gemäß § 179 BGB Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz verlangen. In Abs. 2 des § 179 BGB wird allerdings ein- geschränkt, dass besagter Mitarbeiter, wenn er nicht wusste, dass er keine Vertretungsmacht besitzt, nur den Vertrauensschaden zu ersetzen hat. Damit ist der Schaden gemeint, der dadurch entstanden ist, dass der Auftragnehmer auf die vorhandene Vertretungsmacht des Mit- arbeiters vertraute. Aber ein Anspruch an den Mitarbeiter auf Vertragserfüllung besteht dann nicht. Ein Mieter bestellt für den Hauseigentü- mer einen Handwerker. Was gibt es zu beachten? Das ist ein Sachverhalt, der nicht selten vor- kommt. Die erste Problematik kann sein, dass der Mieter die Reparatur in der gemieteten Wohnung nicht mit dem Vermieter abge- sprochen hat und der Vermieter im Nachhi- nein die Begleichung der Rechnung ablehnt. Ggf. beruft er sich auch auf ein Ver- schulden des Mieters oder beruft sich auf den Mietvertrag, in dem Kostentragung durch den Mieter ver- einbart ist. Ist bei der Beauftragung schon ersichtlich, dass es sich um eine Reparatur in einem Mietobjekt handelt und dass der Mieter die Leistungen in Auftrag gibt, sollte der Handwerker in jedem Fall Rücksprache mit dem Hauseigentümer halten; jedenfalls dann, wenn der Mieter vor- gibt, hier in Vollmacht für den Vermieter zu handeln; mithin die Rechnung auf den Vermie- ter auszustellen ist. Wenn klar ist, dass der Ver- mieter die Kosten übernimmt, wäre wün- schenswert, dass der Vermieter das kurz z. B. per Mail schriftlich bestätigt. Auf demArbeits- schein sollten die jeweiligen Daten von Mieter und Vermieter genau dokumentiert werden. Und wenn telefonische Rücksprache wegen der Kosten gehalten wurde, sollte das ebenso auf dem Arbeitsschein zu finden sein. Kann der Bestellende zur Zahlung auf- gefordert werden, weil der Dritte einen Mangel einwendet? Hat jemand in Vollmacht für einen Dritten einenAuftrag erteilt und wendet sich der Dritte nicht gegen die Rechtmäßigkeit der Bestellung – bestreitet also die Vollmacht des Vertreters nicht –, sondern wendet lediglich Mängel ein, so kann sich der Auftragnehmer jetzt natürlich nicht mehr an den Vertreter wenden, nur weil er die Mängel nicht beheben will. Generell gilt: Wenn ein Mangel schon vor der Rechnungsstellung geltend gemacht wird, ist es empfehlenswert, diesen erst einmal zu prü- fen und ggf. nachzubessern oder ihn zurückzu- weisen. Es ist nie ratsam, bei erhobener Män- gelrüge einfach die Rechnung an den Vertrags- partner zu senden, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben. Nach Erledigung kann die Rechnung an den Vertragspartner gehen. Der Autor Bernd Drumann ist Grün- der der Bremer Inkasso GmbH. Das Unternehmen bietet kompetente Bera- tung und juristische Unterstützung im Bereich des Forde- rungseinzugs. Info: www.bremer- inkasso.de In vielen Handwerksbetrieben ist es Gang und Gebe, dass Bestellungen entweder von Dritten entgegen genommen werden oder für Dritte ausgeführt werden. Aber was passiert, wenn es in diesen Fällen Streit um die Rechtmäßigkeit gibt? Wer haftet, wenn der Erhalt der Ware bestritten wird oder behauptet wird, die Ware sei gar nicht gewollt gewesen? Unser Autor ist Geschäftsführer eines Inkassoun- ternehmens. Er erklärt, was Sie wissen müssen. Bestellung für einen Dritten: Wer muss am Ende zahlen? Im Geschäftsleben sind Respekt und Freundlichkeit unabdingbar. Die Sorge oder gar falsche Scham, demAuftraggeber durch zu viele Nachfragen, durch die Bitte nach schriftlichen Vollmachten oder gar Abfrage der Personalien zu nahe zu treten, sind hingegen fehl am Platz. Werden wichtige Angaben aber verweigert, mag Vorsicht geboten sein. Experten-Tipp BELICHTUNG RECHT

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